1. Der Unternehmenszweck ist der Nachweis für die Möglichkeit, einen Vertrag zu schließen und/oder Vermittlung eines Vertrages über ein bebautes und unbebautes Grundstück, Wohnen Wohnimmobilien, land- und forstwirtschaftliche Immobilien, industrielle und gewerbliche Gewerbeimmobilien, Einkommensimmobilien, sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude. als auch für Wohn- und Geschäftsräume. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Nachweis und/oder Vermittlung von Kauf, Verkauf, Vermietung, Leasing und sowie die Vermietung und sonstige Nutzung der bezeichneten Objekte. 2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Irrtümer und Zwischenverwendungen sind und Zwischenverwendung sind ausdrücklich vorbehalten. 3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und vom Empfänger vertraulich behandelt und gegenüber Dritten geheim gehalten werden, es sei denn, wir haben es sei denn, wir haben schriftlich unsere Zustimmung zur Weitergabe gegeben. 4. Wir sind berechtigt, alle Angebote und Informationen an Dritte zu unterbreiten/zu übermitteln an Dritte weitergeben. 5. Vereinbarungen, die über unsere schriftlichen Angebote hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung Die Bestätigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. 6. 6. für die Zwecke der Vermittlung sowie für den Nachweis eines Kaufvertrages oder sonstiger Erwerb, insbesondere auch eines sog. Share-Deals, eine Provision von jeweils 3,57 % für eine Jeweils 3,57% für eine Immobilie in Deutschland müssen vom Verkäufer bezahlt werden. dem Verkäufer und dem Käufer, für eine in Luxemburg gelegene Immobilie eine Provision von Immobilien in Luxemburg eine Provision von 3,51% des Gesamtkaufpreises Kaufpreis einschließlich aller Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte im Zusammenhang mit dem Transaktionen im Zusammenhang mit der Akquisition, wie z. B. Kauf statt Miete oder ähnliches, einschließlich einschließlich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Vereinbarung. Bei einem Verkauf auf Repo-Basis ist der Kaufpreis der Barpreis zuzüglich Repo-Zinsen. Barpreis plus kapitalisierte Repo-Zinsen (kapitalisierter Repo-Wert). (kapitalisierter Rentenwert). Bei erfolgreicher Vermietung einer Immobilie erhalten wir eine Provision von erhalten eine Provision von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. vom inkl. MwSt., vom Kunden, der die Vermietungsleistung bestellt, während in Luxemburg erhalten wir eine Provision von 1,17 Monatsmieten, 1,17 pro Monat, einschließlich Mehrwertsteuer, vom Mieter zu zahlen. 7. Die Provisionen basieren auf einem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19% in Deutschland in Deutschland von 19 % und in Luxemburg von 17 %. Wenn der Mehrwertsteuersatz Satz im Verhältnis zu diesem Satz erhöht oder reduziert wird, werden die zum Zeitpunkt der Erhöhung oder Reduzierung, ändern sich die zum Zeitpunkt der Erhöhung oder Reduzierung fälligen Provisionen um denselben Prozent. Dies gilt nicht für Provisionen, die innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Monate nach Vertragsabschluss. 8. Der Auftraggeber ist auch im Falle eines Ersatzgeschäftes zur Zahlung von Gebühren gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen verpflichtet. Provisionssätze im Falle eines Ersatzgeschäfts. Ein solches Ersatzgeschäft liegt z. B. vor, wenn im Zuge der Tätigkeit des Immobilienbüros, wird der Kunde auf eine andere einer anderen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit seinem potenziellen Vertragspartner, oder wenn potentiellen Vertragspartner, oder wenn er den Vertrag mit dem rechtlichen der Rechtsnachfolger des bisherigen Vertragspartners durch diese Möglichkeit, oder wenn er Möglichkeit, oder wenn er das bewährte Gut kauft, anstatt es zu mieten oder zu leasen, oder umgekehrt. es zu leasen oder umgekehrt. So lösen Sie die Pflicht zur Zahlung einer Provision aus bei Ersatzgeschäften eine Provision zu zahlen, ist es nicht das provisionspflichtige Geschäft muss nicht wirtschaftlich sein gleichwertig zu der ursprünglich beabsichtigten Transaktion im Sinne des Bedingungen, die von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelt wurden. wirtschaftliche Identität. 9. (9) Wir sind auch dann provisionsberechtigt, wenn der Empfänger des Angebots unser Angebot ohne unsere Zustimmung an einen Dritten weiterzugeben und wenn der Dritte die den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag oder wenn der Empfänger des Angebots, als der als gesetzlicher Vertreter oder Beauftragter eines Dritten, den Dritten veranlasst, zu erwerben, zu kaufen Kauf, Leasing oder Miete in seinem eigenen Namen. Die Ehegatten und Familienangehörige sowie juristische Personen, die durch den durch den Angebotsempfänger vertreten werden, gelten als Dritte. 10. Wir sind bevollmächtigt, im Namen der anderen Vertragspartei zu handeln entweder entgeltlich oder unentgeltlich. 11. SR IMMO INT'L SARL erbringt keine Anlageberatung für den Käufer. den Käufer. 12. Alle Provisionen sind zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses verdient und fällig Abschluss des verhandelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts. Die Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Abzug. Bei Zahlungsverzug werden in Deutschland Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.
Deutschland zu einem Satz von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz, in Luxemburg für Luxemburg für Gewerbetreibende zu einem Satz von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz und für Satz und für Verbraucher mit dem gesetzlichen Jahreszinssatz (ab 2018: 2,25 %). ab 2018: 2,25 %). Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Zinssätze, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Rechnungen werden ausgestellt von SR IMMO INT'L SARL, 20, Grand-Rue in L-9410 Vianden.13. Unser Kunde ist verpflichtet, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Durchführung der die von uns zur Ausführung des Auftrags benötigt werden, vollständig und richtig. Darüber hinaus hat der Auftraggeber uns unverzüglich über die Beendigung der Vertrag, den Vertragspartner und die Vertragsbedingungen. Die Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Kopie des Vertrages zur Verfügung zu stellen. 14. (14) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unsere Kosten zu erstatten, wenn er während der Laufzeit des Vertrages er auf seine Verkaufsabsicht verzichtet, die Immobilie an seinen eigenen Interessenten verkauft Interessenten, verhandelt nicht mit unseren Interessenten oder macht die Ausführung des die Ausführung des Mandats durch Änderung der Bedingungen des Angebots oder in sonstiger Weise die Bedingungen des Angebots oder in sonstiger Weise. Die Erstattung der Kosten ist am Tag der Beendigung des des Mandats. Die Kostenerstattung wird wie folgt berechnet: a) Werbe- und Prospektkosten, Porto- und Telefonkosten etc. sind auf Nachweis zu berechnen, a) Werbe- und Prospektkosten, Porto- und Telefonkosten usw. sind nach Belegen abzurechnen, b) Für Reise- und Autokosten gelten die Sätze, die nach (b) Für Reise- und Kfz-Kosten gelten die von der Einkommensteuerbehörde zugelassenen Sätze, c) Der zeitabhängige Satz beträgt 80 Euro pro Stunde. 15. Wenn der Auftraggeber im Namen von Miteigentümern ohne Vollmacht gehandelt hat ohne unser Wissen, oder wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist er vertraglichen Pflichten, so ist er verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, den wir die wir dadurch erlitten haben. 16. Im Falle eines Exklusivvertrages verpflichtet sich unser Kunde, keine anderen andere Makler als uns während der Laufzeit des Vertrages zu verweisen und alle interessierten alle Interessenten an uns. 17. Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit beschränkt und Verhalten, vorausgesetzt, der Kunde erleidet keinen Verlust an Leben oder körperlicher Verlust des Lebens oder Körperverletzung als Folge des Verhaltens des Maklers. das Verhalten des Maklers. 18. Hinsichtlich der Immobilie ist die SR IMMO INT'L SARL abhängig von Informationen von Verkäufern, Eigentümern, Vermietern, Bauherren, Entwicklern und Bauherren, Entwickler und Behörden. Keine Verantwortung ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Eigenschaften und ist nicht verantwortlich für die für die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern. 19. Der Auftraggeber ermächtigt den Makler zur Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Daten über die Immobilie und und Personen im strengen Rahmen der Ausführung der Maklertätigkeit Maklermandat. 20. Für unser Geschäft in Deutschland ist der Erfüllungsort der gegenseitigen Verpflichtungen und der Verpflichtungen und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Maklervertrag Vertrag ist Bitburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und nicht zu den ist kein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches des Handelsgesetzbuches, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn der juristische Person des öffentlichen Rechts oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Deutschland. Für unser Geschäft im Großherzogtum Luxemburg werden alle Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg. Luxemburg. 21. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den des Auftraggebers gegen den Makler beträgt drei Jahre. Es beginnt in dem Moment der Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzpflicht auslösende Handlung begangen wurde. Schäden begangen wurde. Wenn die gesetzlichen Verjährungsregeln zu einer kürzeren Verjährung führen kürzere Verjährungsfrist für den Makler im Einzelfall, gelten diese. 22. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar auf unsere Aktivitäten in Aktivitäten in Deutschland, und das Recht des Großherzogtums Luxemburg ist auf unsere die für unsere Aktivitäten in Luxemburg gelten. 23. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Widersprüchliche Begriffe und Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie in in schriftlicher Form.